Opfer brauchen Beistand – und den leisten im WEISSEN RING ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch im Kreis Euskirchen, Oberhausen, Mönchengladbach und dem Rhein-Erft-Kreis suchen wir motivierte und engagierte Menschen, die sich für Kriminalitätsopfer einsetzen möchten.
Das Aufgabenspektrum bei der Arbeit in unserer Außenstelle ist vielseitig und anspruchsvoll. Deshalb ist auch eine Ausbildung zum Opferhelfer notwendig. Die Kosten hierfür trägt der WEISSE RING.
Was macht ein Opferhelfer? Hier einige Beispiele:
Betreuung von Opfern
Um Opfern von Straftaten zu helfen, ist zunächst Zuwendung und menschlicher Beistand wichtig. Es gilt, Gespräche mit Opfern und Angehörigen zu führen, sie zu Ämtern und Terminen zu begleiten, ihnen beim Beantragen zustehender Leistungen zu helfen und sie gegebenenfalls an andere Fachorganisationen und Fachdienste zu vermitteln. In Notsituationen können auch geldliche Hilfen des Vereins weitergegeben werden.
Vorbeugung
Kontakte zu Organisationen aufnehmen, die mit Kriminalitätsvorbeugung betraut sind, in örtlichen Gremien zur Kriminalitätsvorbeugung mitarbeiten.
Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung
Für die Opferhilfearbeit der Außenstelle und des WEISSEN RINGS insgesamt ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit und ganz besonders bestimmte Personengruppen die Arbeit kennen. Kontakt zu Medien im Bereich einer Außenstelle aufzubauen und zu pflegen ist also wichtig.
Voraussetzungen für die ehrenamtliche Mitarbeit
Um als Ehrenamtlicher an der Realisierung der durch die Satzung vorgegebenen Ziele des WEISSEN RINGS mitwirken zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Interessiert? Dann nehmen Sie Kontakt zu uns auf! Gerne geben wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch vertiefende Einblicke in die anspruchsvollen Aufgaben.
Landesbüro NRW/Rheinland
Telefon: 02421-16622
E-Mail: lbnrwrheinland@weisser-ring.de